Nicht nur in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es ein Gesetz zur Haltung von Hunden (Sachkundeprüfung – Hundeführerschein). Auch in Baden-Württemberg wird dieses folgen, wie auch in den restlichen Ländern. Zweck und Geltungsbereich dieses Gesetzes bezieht sich – im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – auf die Abwendung von Gefahren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sein können. Jeder, der einen Hund hält oder als juristische Person für die Betreuung eines Hundes verantwortlich ist, muss die Sachkundeprüfung besitzen!
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